Von uns werden alle notwendigen Ermittlungen durchgeführt, die es Ihnen ermöglichen, ausstehende Verbindlichkeiten von Schuldnern einzufordern. Hierunter fällt die Recherche nach der Wohnanschrift bzw. ladungsfähigen Anschrift, als auch der Nachweis, ob beim Schuldner “etwas zu holen ist” (z.B. Grundbesitz, Grundbucheinträge, Fuhrpark, Einkommen, sonstige Einnahmen).
Der geschickte Umgang mit den Schuldnern erhöht die Verhandlungsbereitschaft für die gütliche Einigung und trägt damit zur Schadensbegrenzung bei.