Durch die falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens mit dem Ziel, andere (meist günstigere) Verhältnisse vorzuspielen als tatsächlich gegeben.
Immer größer werdender Forderungsausfall bei Kreditgebern und Lieferanten.
Bewusst unwahre oder unterlassene Angaben in der Bilanz zum Zwecke der Täuschung (z.B. Bilanzfälschung und -verschleierung durch irreführende Kontenbezeichnungen, durch Verstöße gegen Bilanzierungsgebote, durch Bewertungen, die den Tatsachen zuwider laufen, durch Errichtung fingierter Konten oder durch Luftbuchungen).
Derart unwahre und unterlassene Angaben zu ermitteln und aufzudecken sind Gegenstand unserer Ermittlungstätigkeiten beim Verdacht von strafbaren Insolvenz- und Bilanzdelikten