Die Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird. Auf das Stundenhonorar kommen eventuelle Zuschläge für Nachtarbeit bzw. Einsätze an Sonn- und Feiertagen. Hinzu kommen Nebenkosten wie Kilometergeld pro gefahrenen Einsatzkilometer, Telefonkosten, fallbezogene Barausgaben und Spesen. Sollte der Einsatz spezielle Fahrzeuge und Technik erfordern, so unterliegen die ebenfalls einer gesonderten Abrechnung.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Vorbesprechung, vorteilhafte Preiskonditionen und erläutern Ihnen die Möglichkeiten der Rückerstattung von Detektivkosten unter bestimmten Voraussetzungen.
(Detektivkosten sind z.B im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig im Sinne des § 33 ESTG. Siehe Finanzgericht (FG) Niedersachsen, 14.02.1990 – IX 792/88 )Arbeitnehmer, die aufgrund konkreten Verdachtes Ihrer Arbeitgeber detektivisch überwacht und einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt werden, müssen damit rechnen, dass ihnen die Detektivkosten in Rechnung gestellt werden. Dauer und Umfang der Überwachung müssen wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.
Observationen und Ermittlungen führen wir regional, bundesweit und auch im Ausland durch
Selbstverständlich wird Ihre Anfrage mit höchster Diskretion behandelt.